EU-Whistleblowing-Richtlinie mit 3M™ CIRS/ Meldeportal einfach und rechtssicher einführen

Seit dem 17.12.2021 ist die EU-Hinweisgeber-Richtline (2019/1937) in Kraft und für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden rechtlich bindend. 
Um bußgeldrechtliche Sanktionen zu vermeiden, sollten Krankenhäuser schnell handeln. In einem unverbindlichen Termin zeigen wir Ihnen, wie Sie die Richtlinie schnell und einfach umsetzen können. 


Die Möglichkeit richtet sich sowohl an Neukunden als auch an Kliniken, die bereits unser CIRS-Modul nutzen. 

  • Modulvorstellung und Umsetzungsprozess der Richtline
  • Anlegen individueller Bögen (CIRS, Whistleblowing, Vorschlagwesen, Beschwerdemanagement, Datenschutzverletzungen etc.)
  • Zuweisen verschiedener Mitarbeitenden und Zugriffsrechte 
  • Auswertungen 
  • Implementierungsprozess 

OINK betreut über 650 Kliniken und Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen in Deutschland.

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