Fallbegleitende Kodierrevision bleibt weiterhin möglich.
Neben der Neustrukturierung des MDK, hat das Reformgesetz auch wesentliche Auswirkungen auf zukünftige Abrechnungsprozesse eines Krankenhauses.
Nach Übermittlung der Abrechnung an die Krankenkasse ist ab 2022, eine Korrektur dieser durch das Krankenhaus ausgeschlossen, es sei denn, dass die Korrektur zur Umsetzung eines Prüfergebnisses oder eines rechtskräftigen Urteils erforderlich ist.
Bis zum 31.12.2021 haben Sie noch die Möglichkeit zur nachträglichen Kodierrevision. Da wir als Unternehmen ausschließlich prozentual am Ergebnis unserer Leistung beteiligt sind, entsteht für Sie kein finanzielles Risiko in der gemeinsamen Zusammenarbeit. Sie profitieren daher maximal von der Ertragsoptimierung.
Unverändert bleibt die Möglichkeit zur fallbegleitenden Kodierrevision durch unser Expertenteam.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Kein finanzielles Risiko
- Kernpunkt ist die Erlösoptimierung durch IT gestützte Analyse und Einzelfallbeurteilung durch ein multiprofessionelles Team von DRG Abrechnungsexperten neben Ihrem Tagesgeschäft
- Vier Augen sehen mehr als zwei: die Einzelfallprüfung Ihrer kodierten Fälle erfolgt vor der Übermittlung an den Kostenträger
- Die Überprüfung erfolgt innerhalb eines Tages
- Minimaler Aufwand Ihrer Mitarbeiter bei maximaler Erlösgenerierung
- Unser Team besteht aus unabhängigen, qualifizierten und deutschlandweit agierenden Medizincontrollern.
- Regelmäßige und zeitnahe Rückmeldung zur Optimierung der Dokumentationsqualität für eine maximale Liquiditätssicherung im Rahmen der aktuell geltenden Kodierregeln.
Gerne für Sie da
Viktoria Tiedemann
Bereichsleitung
Medizincontrolling
E-Mail: viktoriat@oink.de
Telefon: +49 173 186 79 84