
Der ambulante Sektor gewinnt seit Jahren an Bedeutung – und mit den Hybrid-DRGs seit dem 1. Januar 2024 wird dieser Trend noch verstärkt. Ziel ist es, gezielt Leistungen aus dem stationären Bereich in den ambulanten zu verlagern – unterstützt durch den stetig wachsenden AOP-Katalog.
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Wir von OINK sind Experten für die Abrechnung – nicht nur im stationären Bereich (aG-DRG & PEPP), sondern auch für KV/EBM. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Abrechnung optimieren!